Aufnahmebedingungen

Die Rosalische Gesellschaft Luzern ist eine Vereinigung freundschaftlich verbundener Männer.

Um den Zweck der Gesellschaft in einer Vereinigung überschaubarer Grösse verwirklichen zu können, ist die Zahl der Mitglieder auf höchstens fünfzig beschränkt; die Berechnung dieses Quorums erfolgt gemäss § 5 der Gesellschaftsstatuten.

Die Mitgliedschaft bei der Rosalischen Gesellschaft setzt voraus:

  • Volljährigkeit
  • Unbescholtener Leumund
  • Bürgerliches Denken und Handeln auf der Grundlage christlicher Wertvorstellungen
  • Aufnahme durch die Generalversammlung, gestützt auf die schriftliche Empfehlung eines Mitglieds der Gesellschaft.

Wer Mitglied der Gesellschaft werden will, hat dem Vorstand bis Ende November vor der nächsten ordentlichen Generalversammlung, die in der Regel am ersten oder zweiten Samstag des Kalenderjahres stattfindet, ein schriftliches Aufnahmegesuch und einen Lebenslauf sowie das Empfehlungsschreiben eines Mitglieds der Gesellschaft einzureichen.